WEG-Verwaltung

  • Die nach der Gemeinschaftsordnung und dem Wohnungseigentumsgesetz bestimmte Instandhaltungsrückstellung auf einem separaten Bankkonto der Gemeinschaft zinsbringend anzulegen
  • Die Einhaltung der Hausordnung und die Erfüllung der den Eigentümern nach Gesetz und Gemeinschaftsordnung obliegenden Pflichten zu überwachen.
  • Kontrolle der Hausmeistertätigkeit und etwaigen Reinigungs-, Schneeräum-, Streu- und Gartenpflegedienste
  • Sicherstellung der Ver- und Entsorgung einer Wohnungseigentumsanlage.
  • Dienstleistungs- und Lieferantenverträge im Namen der Eigentümer abschließen und auflösen.
  • Abschluss, Kündigung, Änderungen und Überwachung von Versicherungsverträgen im Namen der Eigentümer.
  • Mitwirkung bei der Abwicklung von Versicherungsfällen, soweit sie das Gemeinschaftseigentum betreffen.
  • Aufstellen des Wirtschaftsplanes zur Beschlussfassung
  • Abrechnung über den Wirtschaftsplan mit Belegprüfung
  • Zur Betreibung rückständiger (zahlungsfälliger) Hausgeldzahlungen außergerichtlich und notfalls auch gerichtlich tätig zu werden.
  • Einleitung, Überprüfung und Kontrolle von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Einholung von Kostenvoranschlägen im Falle notwendiger größerer Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum in angemessenem Umfang und Vornahme von Auftragsvergaben in Eilfällen mit dem Verwaltungsbeirat
  • Bereitstellung eines Notrufservices außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen
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