- Die nach der Gemeinschaftsordnung und dem Wohnungseigentumsgesetz bestimmte Instandhaltungsrückstellung auf einem separaten Bankkonto der Gemeinschaft zinsbringend anzulegen
- Die Einhaltung der Hausordnung und die Erfüllung der den Eigentümern nach Gesetz und Gemeinschaftsordnung obliegenden Pflichten zu überwachen.
- Kontrolle der Hausmeistertätigkeit und etwaigen Reinigungs-, Schneeräum-, Streu- und Gartenpflegedienste
- Sicherstellung der Ver- und Entsorgung einer Wohnungseigentumsanlage.
- Dienstleistungs- und Lieferantenverträge im Namen der Eigentümer abschließen und auflösen.
- Abschluss, Kündigung, Änderungen und Überwachung von Versicherungsverträgen im Namen der Eigentümer.
- Mitwirkung bei der Abwicklung von Versicherungsfällen, soweit sie das Gemeinschaftseigentum betreffen.
- Aufstellen des Wirtschaftsplanes zur Beschlussfassung
- Abrechnung über den Wirtschaftsplan mit Belegprüfung
- Zur Betreibung rückständiger (zahlungsfälliger) Hausgeldzahlungen außergerichtlich und notfalls auch gerichtlich tätig zu werden.
- Einleitung, Überprüfung und Kontrolle von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen des gemeinschaftlichen Eigentums
- Einholung von Kostenvoranschlägen im Falle notwendiger größerer Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum in angemessenem Umfang und Vornahme von Auftragsvergaben in Eilfällen mit dem Verwaltungsbeirat
- Bereitstellung eines Notrufservices außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen
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