WEG: Kein Ausschluss von der Abstimmung bei Hausgeldrückstand

Praxistipp
Der BGH hat damit die im Newsletter vom 07. Juli 2010 besprochene, anders lautende Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth aufgehoben. Auch Eigentümer, die das Hausgeld nicht zahlen, dürfen an Eigentümerversammlungen teilnehmen und abstimmen. Werden sie ausgeschlossen, sind sämtliche Beschlüsse fehlerhaft und auf Anfechtung für ungültig zu erklären. Denn der Ausschluss des Eigentümers stellt einen schwerwiegenden Eingriff in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte dar, bei dem es nicht darauf ankommt, ob die gefassten Beschlüsse auch bei einer Mitwirkung des (ausgeschlossenen) Mitglieds die erforderliche Mehrheit gefunden hätten.

Autor: Susanne Tank - tank@bethgeundpartner.de

Fundstelle: BGH, Urteil vom 10. Dezember 2010, V ZR 60/10 - www.bundesgerichtshof.de

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